Unterstützung für angehörige

Mit Kompetenz an Ihrer Seite

Unsere Angebote eignen sich für

Angehörige, die sich Entlastung wünschen

Angehörige, die sich neues Wissen aneignen wollen

Alle, bei denen die Pflegeberatung wieder fällig wird

Unterstützung für pflegende Angehörige

Niedrigschwellige Betreuungsangebote

Sie pflegen einen Angehörigen, der aufgrund von Krankheit oder Behinderung in seinen Aktivitäten des täglichen Lebens eingeschränkt ist? Dann kennen Sie die hohen körperlichen und emotionalen Belastungen, denen Sie durch die regelmäßige Betreuung ausgesetzt sind. Die oft notwendige ständige Anwesenheit und die mit der Krankheit einhergehenden Persönlichkeitsveränderungen verlangen von den pflegenden Angehörigen viel Liebe, Geduld und Kraft.

Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Mit unseren verschiedenen Betreuungsangeboten schaffen wir den Freiraum, den Sie brauchen. Wir sind da, damit Sie in aller Ruhe einen Ausflugstag genießen, Freunde besuchen, ohne Hast Einkäufe erledigen, andere Termine wahrnehmen oder einfach mal die Seele baumeln lassen können. Unser Ziel ist es, älteren Menschen den Verbleib in der häuslichen Umgebung zu ermöglichen und frühzeitige stationäre Unterbringung zu vermeiden.

  • Wissenswertes zur Finanzierung

    Unsere Betreuungsangebote unterstützen nicht nur Angehörige bei belastender Pflege, sondern gehören auch zum Leistungsbereich der Pflegekassen. Alle Patient*innen, die in einem Pflegegrad eingestuft sind, erhalten zur Finanzierung dieser zusätzlichen Betreuungsleistungen pro Monat einen zusätzlichen Betreuungsbetrag von 125 Euro.

Wir übernehmen...

Vorlesen

Spazieren gehen

Spiele spielen

Gespräche führen

Bastelarbeiten

Einfach nur da sein

Pause für pflegende Angehörige

Verhinderungspflege

Wenn Sie einen Angehörigen zuhause pflegen und vorübergehend verhindert sind, können Sie sich als eingetragene Pflegeperson vertreten lassen. Alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2, die in der eigenen Häuslichkeit versorgt werden, haben nämlich einen Anspruch auf Verhinderungspflege. Eine Ersatzpflegeperson übernimmt dann alle notwendigen pflegerischen Aufgaben.  Als ambulanter Pflegedienst springen wir selbstverständlich gerne für die Pflege Ihres Angehörigen ein, wenn Sie verhindert sind. Wie genau die Verhinderungspflege funktioniert erklären wir ausführlich auf unserem Blog.

  • Formen der Verhinderungspflege

    Es gibt zwei Formen von Verhinderungspflege: Sind Sie nur für weniger als acht Stunden am Stück nicht verfügbar, spricht man von der stundenweisen Verhinderungspflege. Das kann etwa sein, wenn Sie ins Kino gehen oder kurze Termine wahrnehmen müssen. Andere Gründe wie Urlaub oder Krankheit machen eine längere Vertretung notwendig. Das ist die sog. tageweise Verhinderungspflege, die auf maximal 42 Tage pro Jahr begrenzt ist.

  • Finanzierung

    Der Maximalbetrag für Verhinderungspflege liegt bei 1.612 Euro pro Kalenderjahr und gilt sowohl für die tageweise als auch für die stundenweise Verhinderungspflege. Dieser Betrag lässt sich aber aufstocken: Jährlich stehen nämlich auch 1.774 Euro für Kurzzeitpflege bereit. Wird diese Summe nicht oder nur teilweise verbraucht, können bis zu 806 Euro auf die Verhinderungspflege angerechnet werden. Damit erhöht sich das Budget auf maximal 2.418 Euro.

  • Antrag

    Verhinderungspflege beantragen Sie bei der Pflegeversicherung. Doch ist eine vorherige Beantragung nicht zwingend notwendig. Prinzipiell können Sie auch einfach im Nachgang alle Belege bei der Pflegekasse einreichen. Außerdem kann Verhinderungspflege auch bis zu vier Jahre rückwirkend geltend gemacht werden, wenn Sie alle angefallenen Kosten belegen können.

Pflegeschulung in der Häuslichkeit

Die Pflege eines Angehörigen zu Hause ist eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe. Damit Sie diese Aufgabe leichter bewältigen können, bieten wir Ihnen entsprechende individuelle Schulungen an. Hier lernen Sie den sicheren Umgang mit Pflegehilfsmitteln, den Transfer vom Bett in den Rollstuhl, das kräfte- und rückenschonende Bewegen des Pflegebedürftigen und den angemessenen Umgang mit an Demenz erkrankten Patient*innen, um Komplikationen zu vermeiden. Selbstverständlich gehen wir in der Schulung besonders auf Ihre individuellen Fragen und Probleme ein. Finden Sie auf unserem Blog mehr über die Pflegeschulung heraus.

Betreuung in der Häuslichkeit

Wir unterstützen Sie (auf Anfrage) auch stunden- oder tageweise bei der Betreuung zu Hause.

Ambulante Pflege

Tagespflege

Betreutes Wohnen

Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI

Wenn der Pflegebedürftige in der eigenen häuslichen Umgebung durch Angehörige gepflegt wird, fordern die Pflegekassen einen regelmäßigen Pflegeberatungsbesuch. Durch diese Visiten erhalten die pflegenden Personen fachliche Unterstützung. Für diese Aufgaben sind wir von den Kassen anerkannt und wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.


Mehr Informationen zur Pflegeberatung finden Sie auf unserem Blog.

Pflegeberatung anfragen

FAQ

  • Was kostet eine Pflegeschulung?

    Die Teilnahme an einer Pflegeschulung ist kostenlos. Das Sozialgesetzbuch verpflichtet die Pflegekassen dazu, sämtliche Kosten für Pflegeschulungen zu übernehmen (§ 45 SGB XI). Daher entstehen für pflegende Angehörige keinerlei Kosten, wenn sie sich die Grundlagen für die Pflege eines Angehörigen aneignen möchten.

  • Wie läuft eine Pflegeschulung ab?

    Eine Pflegeschulung in der eigenen Häuslichkeit statt und konzentriert sich darauf, pflegende Angehörige mit grundlegenden Fähigkeiten für die häusliche Pflege vertraut zu machen. Dazu gehören der sichere Umgang mit Pflegehilfsmitteln, Transfers vom Bett in den Rollstuhl sowie das Bewegen des Pflegebedürftigen. Die Schulungen werden individuell auf die Bedürfnisse der Teilnehmenden zugeschnitten und bieten praktische Anleitungen zur Gestaltung einer sicheren und effektiven Pflege.

  • Wie lange dauert eine Pflegeschulung?

    Die Dauer einer Pflegeschulung kann je nach Umfang und Inhalt variieren. In der Regel dauern sie wenige Stunden oder auch mehrere Tage, abhängig von den individuellen Bedürfnissen.

  • Ist die Pflegeberatung verpflichtend?

    Die Pflegeberatung, auch als Beratungsbesuch oder Beratungseinsatz bekannt, ist gemäß § 37 Absatz 3 SGB XI für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, verpflichtend. Die Häufigkeit der Beratungen variiert je nach Pflegegrad: halbjährlich für Pflegegrade 2 und 3 sowie vierteljährlich für Pflegegrade 4 und 5. Bei Nichtinanspruchnahme der Beratungen kann die Pflegekasse Leistungen kürzen oder streichen. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 oder solche, die Kombinationspflege erhalten, können die Pflegeberatung freiwillig in Anspruch nehmen.

  • Wie läuft die Pflegeberatung ab?

    Zunächst erfolgt eine individuelle Bedarfsanalyse, bei der die persönliche Situation der pflegebedürftigen Person sowie ihrer Angehörigen erfasst wird. Anschließend werden passende Unterstützungs- und Pflegeleistungen erläutert und gemeinsam mit der betroffenen Person oder ihren Angehörigen ein individueller Pflegeplan erstellt. Dabei werden auch finanzielle Aspekte wie Kostenübernahmen oder Zuschüsse besprochen. Die Pflegeberatung zielt darauf ab, die bestmögliche Versorgung und Unterstützung für die Pflegebedürftigen sicherzustellen und sie bei der Organisation des Pflegealltags zu unterstützen.

  • Was kostet die Pflegeberatung?

    Die Pflegeberatung ist für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen kostenlos. Die Kosten werden von den Pflegekassen getragen, da sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Beratung anzubieten und zu finanzieren. Nehmen Sie unsere Pflegeberatung in Anspruch, so rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

Wir sind für Sie da.

Sie haben Fragen zu unseren Betreuungsangeboten, Schulungen oder zur Pflegeberatung? Dann kontaktieren Sie uns gerne. Wir nehmen uns Zeit, Sie umfassend zu beraten. Es ist uns eine Herzensangelegenheit, Ihnen oder Ihren Liebsten zu helfen.

Sozialstation Bühl

Daniel König

Pflegedienstleitung

07223 24661

d.koenig@sozialstation-buehl.de

Sozialstation Rastatt

Wasili Schaloba

Pflegedienstleitung

07222 937518

w.schaloba@sozialstation-rastatt.de

Sozialstation Sinzheim

Angelika Wandler

Pflegedienstleitung

wandler@sozialstation-sinzheim.de

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